Errungenschaftsbeteiligung
Wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wird, gilt in der Schweiz automatisch die Errungenschaftsbeteiligung.
Wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wird, gilt in der Schweiz automatisch die Errungenschaftsbeteiligung.
Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögen der Ehepartner grundsätzlich getrennt. Dafür ist ein Ehevertrag nötig.
Bei der Gütergemeinschaft wird bestimmtes Vermögen gemeinsames Vermögen. Auch dafür braucht es einen Ehevertrag.
Offizielle Informationen verständlich erklärt
Die Ehe hat nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle und rechtliche Folgen. Wir erklären die wichtigsten Grundlagen verständlich.
Keine Rechtsberatung durch die Plattform
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. hochzeitstandesamt.ch ersetzt keine Beratung durch eine Anwältin, einen Anwalt, eine Notarin oder einen Notar.
Wenn einer dieser Punkte auf euch zutrifft, kann eine kurze juristische Abklärung sinnvoll sein.
Ohne Ehevertrag gilt in der Schweiz automatisch die Errungenschaftsbeteiligung.
Ja. Für Gütertrennung braucht es einen Ehevertrag in Form einer öffentlichen Urkunde.
Ein Ehevertrag kann sinnvoll sein, wenn Vermögen, Immobilien, Unternehmertum, Erbschaften, Kinder aus früheren Beziehungen oder internationale Bezüge eine Rolle spielen.
Ein Ehevertrag braucht eine öffentliche Beurkundung. In der Praxis helfen Notarinnen, Notare sowie Anwältinnen und Anwälte mit Erfahrung im Familienrecht.
Eine fachliche Beratung kann sinnvoll sein, wenn ihr rechtliche oder finanzielle Fragen klären möchtet. hochzeitstandesamt.ch bietet selbst keine Rechtsberatung.