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Ratgeber

Offiziell: Heiraten in der Schweiz

Die wichtigsten offiziellen Informationen von ch.ch zu Voraussetzungen, Ehevorbereitung, Trauung, Kosten, Namenswahl und Heirat im Ausland.

Wer in der Schweiz heiraten möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und beim Zivilstandsamt ein Gesuch einreichen. Das Amt erklärt, welche Schritte und Unterlagen für die konkrete Situation nötig sind.

Grundsaetzlich müssen beide Personen volljaehrig und urteilsfaehig sein. Sie duerfen nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Zudem darf keine verbotene nahe Verwandtschaft bestehen.

Nach der Prüfung der Unterlagen wird beim Zivilstandsamt oder bei der Schweizer Vertretung im Ausland die Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eheschliessung ausgefüllt und unterschrieben.

Wenn alle Formalitäten erledigt sind und das Amt bestätigt, dass die Ehe geschlossen werden kann, bleibt für die zivile Trauung ein Zeitfenster von drei Monaten. Die Trauung kann beim Zivilstandsamt am Wohnort oder bei einem anderen Zivilstandsamt in der Schweiz stattfinden.

Bei der zivilen Trauung müssen zwei volljaehrige und urteilsfaehige Trauzeuginnen oder Trauzeugen anwesend sein. Nach der Trauung erhalten die Ehegatten eine Eheurkunde.

Die Kosten für Dokumente und zivile Trauung liegen laut ch.ch in der Regel schweizweit bei rund 300 bis 400 Franken. Besondere Wünsche, zum Beispiel eine Trauung am Samstag, können zusätzliche Kosten verursachen.

Beim Namen können Ehegatten ihren bisherigen Namen behalten oder den Ledignamen einer Person als gemeinsamen Familiennamen wählen. Allianznamen mit Bindestrich können im Alltag verwendet werden, werden aber nicht ins Zivilstandsregister eingetragen.

Nach der Heirat müssen neuer Zivilstand und ein allfälliger Namenswechsel verschiedenen Stellen gemeldet werden, etwa Gemeinde, Steuerverwaltung, Arbeitgeber, Bank, Post und Versicherungen. Bei Namensänderung müssen auch Ausweise und Karten angepasst werden.

Eine Heirat mit einer Schweizer Bürgerin oder einem Schweizer Bürger führt nicht automatisch zum Schweizer Bürgerrecht. Je nach Situation kann aber ein vereinfachtes Einbürgerungsverfahren möglich sein.

Wer im Ausland heiraten möchte, sollte frühzeitig mit den ausländischen Behörden, der Schweizer Vertretung und gegebenenfalls der Migrationsbehoerde klären, welche Dokumente und Anerkennungsschritte nötig sind.

Woher stammen diese Informationen?

Die Zusammenfassung basiert auf der offiziellen Seite ch.ch zum Thema Heirat. ch.ch ist eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden.

Sind die Angaben verbindlich?

Die Informationen dienen der Orientierung. Verbindlich ist immer die Auskunft des zuständigen Zivilstandsamts oder der zuständigen Behörde.

Wie lange habe ich nach der Ehevorbereitung Zeit für die Trauung?

Nach der Bestaetigung des Zivilstandsamts, dass die Ehe geschlossen werden kann, bleibt gemaess ch.ch ein Zeitfenster von drei Monaten.

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